Allgemeine Geschaftsbedingungen

1. Angebot

Das Angebot von Libertas homes Ltd. (im Folgenden: Agentur), als Vermittler und Immobilienmakler zu handeln , ist  basiert auf Informationen, die auf schriftlichem, mündlichem oder elektronischem Wege eingehen, und ist somit von der Agentur eine ausgestellte Bestatigung und durch einen Vermittlungsvertrat gebunden.  Die Agentur ist verpflichtet die Vermittlung und alle anderen verbundenen Tatigkeiten die auftreten koennen mit grosser Sorgfalt und allen Regeln durchzufuehren. Wir weisen darauf hin das es zu dass es zu Missverständnissen, Fehlern oder früherem Verkauf kommt oder dass der Eigentümer der Immobilie sein Angebot zurückziehen kann. Die Agentur haftet für die ungenauen Angaben nur bei vorsätzlichem oder äußerst fahrlässigem Verhalten der Agentur.
Informationen müssen strengst vertraulich behandelt werden und können nur an Dritte weitergegeben werden, nachdem der Kunde die schriftliche Genehmigung der Agentur erhalten hat.

2. Aufgaben und Verpflichtungen der Agentur
 
  • Abschluss der Vermittlungsvertrages mit dem Kundem ( Standard oder Exklusiv)
  • Versuchen und in den Kontakt zu kommen mit der Dritten Partei und Kontakt zwischen Ihnen und dem Dritten herzustellen um den Vermittlungsvertrag abzuschließen.
  • den Marktwert der Immobilie einschätzen und den Kunden über den durchschnittlichen Marktpreis ähnlicher Immobilien informieren;
  • den Kunden vor möglichen Unzulänglichkeiten mit der Immobilie und der Marktsituation warnen;
  • die Beschaffung und Einsichstnahme aller erforderlichen Unterlagen zum Nachweis des rechtlichen Eigentums an der Immobilie oder anderer mit der Immobilie verbundener Rechte;
  • den Kunden über alle rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Verpflichtungen zu informieren, die für ihn gelten und die den rechtlichen Umgang mit der Immobilie aus dem Vertrag betreffen;
  • alle erforderlichen Arbeiten durchführen, um die Immobilie auf dem Markt zu präsentieren, die betreffende Immobilie in angemessener Weise zu bewerben und alle anderen im Vermittlungsvertrag vereinbarten Arbeiten durchzuführen, die nicht Teil einer Standardpräsentation sind;
  • Gewährleistung der Besichtigung der Immobilie (Organisation und Besichtigung);
  • die persönlichen Daten des Kunden zu schützen und gemäß einer schriftlichen Anweisung des Kunden alle Informationen über die betreffende Immobilie, die mit der Immobilie oder dem Vermittlungsgeschäft verbunden ist, als Geschäftsgeheimnis zu schützen;
  • den Kunden über alle bekannten Umstände im Zusammenhang mit dem vereinbarten Vermittlungsgeschäft zu informieren welche der Agentur bekannt sind oder bekannt sein sollten;
  • in den Verhandlungen vermitteln und auf den Abschluss des Rechtsgeschäfts hinarbeiten;
  • prüfen ob der beabsichtigte Zweck des Grundstücks, das Bestandteil des Vertrags ist und ob er den Vorschriften für die Regionalplanung für dieses Grundstück entspricht;
  • Teilnahme am Abschluss der Rechtsgeschäfte (Vorvertrag oder Vertrag);
  • Reichen Sie im Namen des Kunden alle erforderlichen Unterlagen beim zuständigen örtlichen Finanzamt und Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts ein.

Es wird davon ausgegangen, dass die Agentur es dem Kunden ermöglicht hat, mit dem Dritten (privat oder einer juristischen Person) in Kontakt zu treten, mit dem er den Abschluss der Rechtsgeschäfte ausgehandelt hat, insbesondere wenn:
  • den Dritten direkt vorgestellt oder an den Kunden verwiesen, um die Immobilie zu besichtigen;
  • organisierte ein Treffen zwischen dem Kunden und dem Dritten, um den Abschluss des Rechtsgeschäfts zu verhandeln;
  • hat dem Kunden den Namen, die Adresse, die Telefonnummer, die Faxnummer und / oder die E-Mail-Adresse des Dritten mitgeteilt, der autorisiert ist, die rechtlichen Geschäfte abzuschließen.

3. Aufgaben und Pflichten des Kunden
 
  • Abschluss des Vermittlungvertrags mit der Agentur ( Standard oder Exklusiv)
  • die Agentur über alle für die Geschäftsführung relevanten Bedingungen zu informieren und ihnen genaue Informationen über die Immobilie zur Verfügung zu stellen; der Agentur den Standort und die Baugenehmigung (en) vorzulegen, falls sie diese besitzen, sowie eine Nutzungsbescheinigung für die im Vertrag genannten Immobilien; dem Vermittler den Nachweis über die Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber dem Dritten vorzulegen;
  • der Agentur alle Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie Eigentümer der Immobilie sind, oder alle anderen gesetzlichen Rechte an der Immobilie, die Gegenstand des Vermittlungsgeschäfts sind, und den Vermittler vor offiziellen oder inoffiziellen Ansprüchen auf die Immobilie warnen;
  • die Agentur über alle wichtigen Informationen zu der betreffenden Immobilie informieren, dies bezieht sich insbesondere auf die Beschreibung und den Preis der Immobilie;
  • sicherstellen, dass der Agentur und der Partei, die am Abschluss des Vermittlungsgeschäfts interessiert ist, in Begleitung der Agentur eine Besichtigung der Immobilien angeboten wird;
  • unmittelbar nach Abschluss des Vermittlungsgeschäfts oder des Vorvertrags, der sie zum Abschluss des zwischengeschalteten Rechtsgeschäfts verpflichtet, wenn die Agentur und der Kunde die Zahlung der Vermittlungsgebühr bei Unterzeichnung des Vorvertrags vereinbart haben, um die Zahlung der zuvor vereinbarten Gebühr der Agnetur zu leisten  (sofern nicht anders vereinbart war );
  • der Agentur alle Kosten zu erstatten, die während der Vermittlung entstanden sind und die die üblichen Vermittlungskosten übersteigen (sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde);
  • Informieren Sie die Agentur schriftlich über alle Änderungen im Zusammenhang mit den Vermittlungsgeschäften, mit denen die Agentur beauftragt wurde, und insbesondere über alle Änderungen im Zusammenhang mit dem Eigentum an der Immobilie.
     
Der Kunde ist für alle Schäden verantwortlich, wenn er in böser Absicht gehandelt hat oder wenn er falsche Informationen verschwiegen oder angegeben hat, die für die Durchführung der Vermittlung von entscheidender Bedeutung sind, um die rechtlichen Geschäfte abzuschließen. Der Kunde ist für alle Schäden verantwortlich, die im Falle eines vorsätzlichen oder äußerst fahrlässigen Verhaltens auf seiner Seite gegenüber der Agentur oder einem von der Agentur gesendeten Dritten entstehen.

Der Kunde ist nicht verpflichtet, Verhandlungen über den Abschluss der Vermittlung mit dem Dritten aufzunehmen, der ihm von der Agentur vorgelegt wurde, und er ist auch nicht verpflichtet, die rechtlichen Geschäfte abzuschließen.
In allen oben genannten Fällen ist der Kunde, wenn er in böser Absicht gehandelt hat, für den Schaden verantwortlich und ist verpflichtet  der Agentur alle Kosten zu erstatten  die während der Vermittlung entstehen und die nicht kleiner als 1/3 sein dürfen. Sie dürfen nicht die vereinbarte Vermittlungsgebühr des Vermittlungsvertrags ueberschreiten.

4. Das  Erlangen des Rechts auf die Vermittlungsgebühr

Die Agentur erwirbt das Recht auf die Vermittlungsgebühr in ihrer Gesamtheit mit dem Abschluss des Vorvertrags  durch den der Kunde dem Abschluss der zwischengeschalteten Rechtsgeschäfte zustimt oder mit dem Abschluss des Vertrags, wenn dies vereinbart wurde. Die Gebühr wird an die Agentur zum Zeitpunkt oder unmittelbar nach Abschluss der von der Agentur vermittelten Rechtsgeschäfte gezahlt.
Wenn der Kunde während des Abschlusses des Vermittlungsgeschäfts zurücktretet, ist er verpflichtet, die Kosten für die aufgewendete Zeit, Werbung und andere Nebenkosten zu tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die Vermittlungsgebühr auch dann zu zahlen, wenn er einen Vertrag mit einem von der Agentur vorgelegten Dritten abschließt, der sich von dem von der Agentur beauftragten Vertrag unterscheidet und den gleichen Wert wie das ursprünglich Rechtsgeschäft hatte oder  den gleichen Zweck wie der anfängliche Rechtshandel.
Die Agentur hat das Recht, die Vermittlungsgebühr zu erhalten, wenn ein mit dem Kunden verbundener Dritter (z. B. ein Ehegatte, ein Rechtspartner, ein Nachkomme, ein Elternteil, ein CEO oder der Eigentümer eines Unternehmens) den zwischengeschalteten Rechtsverkehr mit dem Dritten vorlegt .Wenn der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vermittlungsvertrags einen Rechtsvertrag abschließt, der sich aus der Vermittlung der Agentur vor Beendigung des Vertrags ergibt, ist der Kunde verpflichtet, der Agentur die Vermittlungsgebühr in seiner Gesamtheit zu zahlen , sofern nicht anders vereinbart war.

5. Vermittlungsgebühr

Die Höhe der Vermittlungsgebühr ist im Vermittlungsvertrag für Immobilien vereinbart.
Die Vermittlungsgebühr beinhaltet alle üblichen Vermittlungskosten (Verbindung des Kunden mit dem Dritten, Prüfung des Zustandes der Immobilie, notwendige Verhandlungen und Vorbereitungsarbeiten für den Abschluss des Rechtsgeschäfts), mit Ausnahme der gesondert vereinbarten Kosten.
Wenn die Agentur in Übereinstimmung mit dem Kunden für ihn andere Dienste im Zusammenhang mit den Vermittlungsarbeiten ausführt, werden Art und Kosten dieser Dienste im Vermittlungsvertrag vereinbart.
 
6. Beendigung des Vertrages

Der Vermittlungsvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Sofern sich die Vertragsparteien nicht auf die spezifische Laufzeit des Vertrags einigen, gilt dieser für einen Zeitraum von einem Jahr als abgeschlossen. Der Vermittlungsvertrag kann vor diesem Datum nur durch schriftliche oder mündliche Kündigung durch eine der Vertragsparteien gekündigt werden, sofern im Vermittlungsvertrag nichts anderes angegeben ist. Wenn die Kündigungsfrist im Vermittlungsvertrag nicht ausdrücklich angegeben wurde, beträgt die Kündigungsfrist 8 Tage ab Erhalt der Kündigungserklärung.
Bei Beendigung des Vermittlungsvertrags ist der Kunde verpflichtet, der Agentur die entstandenen Kosten zu erstatten.

7. Allgemeine Bedingungen und Auflösung von Streitigkeiten

Für alle Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur, die aus diesem Vermittlungsvertrag hervorgehen und die weder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch in der Vermittlungsvereinbarung, den allgemeinen Bedingungen oder   anderen Bestimmungen des Rechts ausdrücklich geregelt sind, gilt das Immobilienvermittlungsgesetz.
Alle möglichen Streitigkeiten muessen bei dem zuständigen Amtsgericht in Dubrovnik gemacht werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden am Schwarzen Brett des Unternehmens veröffentlicht, und eine Kopie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Kunden bei Vertragsschluss ausgehändigt. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der elektronischen Korrespondenz.

Wenn der Kunde nach elektronischem Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin in irgendeiner Form mit der Agentur zusammenarbeitet, wird davon ausgegangen, dass er diese vollständig akzeptiert.

Verantwortliche Person und Geschäftsführer: Goran Pikunić